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Schwimmanzüge: Mal verboten, mal nicht verboten

19. Juni 2009 von Christian Friedrich

velocity_longlegDie Technische Kommission weist darauf hin, dass unabhängig von der aktuellen Liste des Weltschwimmverbandes (FINA) das Regelwerk der DTU im Bezug auf Nutzung der Schwimmanzüge in der laufenden Saison unverändert bleibt.


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Dies bedeutet:
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen, Qualifikationswettkämpfen für internationale Meisterschaften, Kaderbenennung sowie für Wettkämpfe der DTL verboten.

Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU ist der Schwimmanzug nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.

Eine Kontrolle der Schwimmanzüge anhand der FINA Liste entspricht nicht dem gültigen Regelwerk der DTU.

Info: DTU

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