Frankfurt, Köln, Saarbrücken - Die DTU hat als zweiter olympischer Spitzensportverband nach dem DLV mit Wirkung zum 01.04.2008 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) geschlossen.
Inhalt dieser Kooperationsvereinbarung ist, dass Streitigkeiten zwischen der DTU und den Athleten, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand haben, an das Deutsche Sportschiedsgericht der DIS abgegeben werden. In den letzten Tagen wurde allen Elitepassinhabern eine entsprechende Schiedsvereinbarung zur Unterzeichnung auf freiwilliger Basis übermittelt. Mehr als 2/3 der Athleten haben diese bereits unterzeichnet.
Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass ein unabhängiges Gremium überparteilich entscheidet und die Schiedsrichter über eine sportbezogene Sachkunde und Erfahrung verfügen. Darüber hinaus ist die Schnelligkeit einer Entscheidungsfindung gewährleistet. In diesem Zusammenhang wird die DTU auch ihre Satzung und die Antidopingordnung zeitnah anpassen. Die DTU beschreitet damit einen richtungsweisenden Weg. Diese Möglichkeit einer entsprechenden Schiedsvereinbarung soll ab 2009 allen Athleten der DTU eröffnet werden. *1
(DTU)
Kadermitglieder unterwerfen sich Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
Die Kadermitglieder der Deutschen Triathlon Union, allen voran der amtierende Weltmeister Daniel Unger, haben heute am Olympiastützpunkt Rheinland/Pfalz - Saarland auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung mit der DTU getroffen.
Inhalt dieser Vereinbarung ist es, dass bei Verstößen gegen Anti-Doping-Dopingbestimmungen das Verfahren an das Deutsche Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) abgegeben wird. Der Vorteil einer solchen Vereinbarung ist es, dass ein unabhängiges Gremium überparteilich entscheidet.
Damit wollen die DTU -Elite Athleten ein Zeichen setzen im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens gegen Doping -Sünden.
Statement Daniel Unger: "Mit der Vereinbarung zugunsten des Deutschen Sportschiedsgerichts gehen wir Sportler, gemeinsam mit unserem Verband, einen weiteren richtungsweisenden Schritt im Kampf gegen Doping. Es ist mir persönlich auch ein Anliegen im olympischen Jahr ein solches Zeichen zu setzen!"
(DTU)
*1
Kommentar: Umsetzung aktueller Antidopong-Statuten schleppend, Satzungeänderung dringend nötig.
Für das Jahr 2008 ist laut DTU lediglich eine freiwillige Vereinbarung mit den Elite-Athleten (Elite-Pass) vor der eigentlichen Neuordnung der Antidoping-Ordnung möglich. Einen genauen Wortlaut und Termin gibt es derzeit nicht. Jetzt auftretende positive A-und B-Proben bis zur Novellierung der Antidoping Ordnung kämen einem K.O. mit Ansage gleich.
Die Einführung dieser weiteren freiwilligen Vereinbarung vor dem Beginn der Hauptwettkämpfe erscheint grundsätzlich möglich. Sie könnte dann bereits wichtige Teile des NADA-Codes und Blut-Grenzwerte inklusive des Off-Score Wertes enthalten. Jener Wert, der das Verhältnis von Hämoglobin und Retikulozyten beschreibt und im Ausdauersport zunehmende Bedeutung gewinnt.
Wie schnell diese Umsetzung erfolgt, hängt von der Konzeptionsgeschwindigkeit und der freiwilligen Annahme durch die Elite-Athleten ab - jeder Inhaber einer Elite-Lizenz könnte sich ohne Sanktionen befürchten zu müssen grundsätzlich verweigern, bis eine echte Neuordnung der Antidoping Ordnung vorliegt. Lediglich die Kader der DTU könnten einem gewissen Druck ausgesetzt werden, falls sie ein neues Regelwerk nicht unterzeichnen würden.
Verpflichtend und für alle DTU-Athleten bindend lässt sich diese Neuerung nur durch eine Satzungsänderung herbeiführen. Diese ist allerdings erst für frühestens die nächste offizielle Sitzung der DTU-Länder am 8. November 2008 geplant.
Derzeit müssten aufkommende Doping-Fälle nach der mangelhaften alten Ordnung gerichtet werden - unter Einbeziehung der neuen, freiwilligen Vereinbarung mit dem DIS als Schiedsinstanz.
Allerdings muss man dem neuen Präsidium vielleicht auch mehr als die obligatorischen 100 Tage neuer Regierungen einräumen, bevor man diesen vermeintlichen Schwachpunkt weiter kritisiert und Neuerungen einfordert. Bis dahin gleicht der Bereich Strafmaß und Schiedsgerichtsbarkeit des Antidoping-Kampfes der DTU durch die verschiedenen Regelungen und z.T. freiwilligen Vereinbarungen ein wenig der Erstversorgung am Unfallort mit Spucke, Sprühpflaster und Leukoplast auf einem Patchwork-Teppich.
(Kai Baumgartner)
Links
Diskussion im Forum

&i=Polar-Look-Keo-Power-2.jpg&w=65&h=65&cw=65&ch=65)


