Vallendaar - Wie der Main-Rheiner berichtet ist das Urteil mit Zweijahressperre gegen Jürgen Zäck rechtskräftig, da er seinen Enspruch zurückgezogen habe. Dem Verfahren voraus ging eine viermonatige Frist, in der der Altstar vier Monate lang keine Begründung für den Einspruch vorlegte.
Zäck, der seinerzeit auf eine Verunreinigung seiner Nahrungsergänzungsmittel verwies signalisierte schon früh im Verfahren, daß er wenig Interesse habe ein langwieriges und kostspieligen Gang durch die Instanzen anzustrengen. Eine der prominentesten Figuren im Triathlonsport Deutschlands kümmert sich mittlerweile um ein nationales Team von Athleten auf der Langstrecke.

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