Ab wann fahre ich im Windschatten meines Vordermanns? Die Auslegung der so genannten Windschattenzone führt oft zu hitzigen Diskussionen zwischen Triathleten und Kampfrichtern. Einer, der es wissen muss, ist Bernd Stühlein. Im Gespräch mit triathlon.de erklärt der BTV-Kampfrichter, warum das Windschattenverbot eine “Grundregel des Triathlons” ist.

Herr Stühlein, Sie sind so genannter Regelbeauftragter Süd für den Bayerischen Triathlon-Verbands (BTV). Wie wird man überhaupt Kampfrichter?
Sportfreunde, die Interesse an fairem Sport, ehrenamtlicher Tätigkeit und Lust darauf haben, die Faszination Triathlon aus einer anderen Perspektive zu erleben, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Kampfrichter zu werden. Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein, der – hier in Bayern – Mitglied beim BTV beziehungsweise beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) ist. Mindestalter sind 17 Jahre, die Kamfprichter-Lizenz wird mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erworben. Für den Lizenzerwerb ist eine theoretische Eintages-Schulung mit Prüfung sowie eine praktischer Kampfrichtereinsatz erforderlich.
Haben Sie früher selbst Triathlon gemacht?
Ich selbst komme vom Radsport. Als Radrennfahrer beim RVC Stetten war ich zehn Jahre im Organisationsteam vom Obermaintriathlon in Lichtenfels. Nachdem ich Ende der 80er-Jahre auf Grund meiner “hervorragenden” Schwimmzeiten bei Triathlon-Wettkämpfen
Beim Volkstriathlon ist das Windschattenfahren verboten, Liga-Athleten dürfen dagegen am Hinterrad des Vordermanns kleben. Was soll diese Unterscheidung und wie ist die Windschattenzone laut Sportordnung der Deutschen Triathlon-Union (DTU) definiert?
Das Windschattenverbot ist eine Grundregel des Triathlons. Historisch bedingt ist Triathlon eine Einzelsportart. Mittlerweile ist allerdings die Leistungsdichte der Athleten so hoch, dass beispielsweise bei einem Liga-Rennen binnen 60 bis 90 Sekunden alle die Schwimmstrecke beenden. Eine Pulk-Bildung ist also programmiert. Ein fairer Einzelwettkampf ist dadurch nicht mehr gewährleistet. Außderdem ist für Zuschauer und Medien ein so genanntes Drafting-Rennen, bei dem das Windschattenfahren erlaubt ist, viel interessanter und actionreicher. Hinzu kommt bei Liga-Rennen, dass für ein Finish auch eine geschlossene Teamleistung erforderlich ist. Beim klassischen Triathlon, wie er auf allen Distanzen und ausschließlich bei Mittel- und Langdistanzen durchgeführt wird, ist das Windschattenfahren verboten. Der Mindestabstand beträgt hier 10 Meter, der minimale Seitenabstand 1,5 Meter.
Angenommen, Sie zeigen mir vom Motorrad die Schwarze Karte, weil ich den Mindestabstand zum Rad meines Vordermanns unterschritten habe. Was bedeutet das für den weiteren Wettkampf und wie soll ich mich verhalten?
Die Schwarze Karte ist eine Verwarnung und wird beim Verdacht des Windschattenfahrens gezeigt. Die Folge ist, dass der Athlet eine Zeitstrafe von einer Minute (Sprintdistanz) , zwei oder vier Minuten oder – wie beispielsweise bei der Langdistanz – acht Minuten erhält. Diese Zeit wird zur Gesamtzeit addiert oder muss – wie bei Mittel- und Langdistanzen vorgesehen – in einer Strafbox abgesessen werden. Alternativ müssen Strafrunden gelaufen werden. Die jeweilige Umsetzung wird in der Regel bei der Wettkampfbesprechung bekannt gegeben.
Ein Triathlet wurde vom BTV bisher für ein Jahr gesperrt, ein anderer hat ein Disziplinarverfahren laufen. Welcher Sachverhalt liegt in beiden Fällen zu Grunde und welche Konsequenzen hat das für den jeweiligen Athleten?
Erfreulicherweise sind Triathleten sehr faire Sportler. Doch für den Fall, dass besondere disziplinarische Maßnahmen auf Grund grober, vorsätzlicher oder extremer Regelverstöße wie beispielsweise Dopingvergehen erforderlich sind, gibt es bei der DTU und auf Landesebene eine Disziplinarkommission. Aufgabe der Kommission ist es, den Fall zu untersuchen und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Dies kann beispielsweise eine Geldstrafe oder auch eine zeitweise Sperre sein. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich zu konkreten Fällen und zu laufenden Verfahren keine öffentliche Stellungnahme abgeben kann.
Hand aufs Herz: Wie vielen Triathleten haben Sie in dieser Saison bisher die Schwarze Karte gezeigt und warum?
Ehrlich gesagt führe ich keine Statistik, wie viele Gelbe, Schwarze und Rote Karten ich in der Saison zeige. Die Gründe für Verwarnungen und Disqualifikationen sind vielfältig. Bei Disqualifikationen sind die Ursachen meist grobe Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die die Sicherheit der Athleten und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Ein anderes Delikt für eine Disqualifikation ist das Abkürzen, weil der Athlet die Lauf- oder Radrunden nicht richtig gezählt hat. Aus diesem Grund prüft der Einsatzleiter die Ergebnisliste. Wird bei der Listenkontrolle ein neuer “Weltrekord” für eine Rad- oder Laufstrecke festgestellt, so ist dies in der Regel auf das Verzählen der Rundenanzahl zurückzuführen. Die Folge ist in diesem Fall hart, aber fair gegenüber den anderen Athleten.
triathlon.de wünscht faire Wettkämpfe. Vielen Dank für das Gespräch.
Fotos: triathlon.de, Ingo Kutsche – sportfotografie.biz, Walter Rief



