HTV gegen DTU: Um Dienstverträge und Ämter
Um die Wirksamkeit der Dienstverträge, sowie die Untersagung der ausgeübten Ämter von Claudia Wisser und Ralf Eckert, ging es in einer öffentlichen Sitzung des Verbandsgerichtes der DTU am 10. Juni. Eingeleitet wurde diese, durch Dr. Martin Engelhardt vom Hessischen Triathlon Verband.

Als ersten Punkt ging es um die Wirksamkeit der Dienstverträge von Claudia Wisser und Ralf Eckert. Ende 2009 hatten sich Wisser und Eckert im Verbandsrat eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro und einen Dienstwagen genehmigen lassen. Diese Verträge so das Verbandsgericht bedürfen einer besonderen Verabredung und Zustimmung der Mitgliederversammlung oder einer anderen tragfähigen Instanz. Der Vorsitzende des Verbandsgerichtes Herr Mahn verwies in diesem Zusammenhang auf mehrere Kann-Vorschriften innerhalb der DTU-Satzung und beurteilte die Grundlage für die aktuelle Entlohnung als nicht eindeutig und zweifelhaft.
Zudem hatte Engelhardt auf die Untersagung der Amtsausübung der Präsidentin und ihres Vize-Präsidenten geklagt. Das Verbandgericht befand dazu: Ein Vorstandsmitglied eines Vereins kann von „jetzt auf gleich“ nur durch Widerruf der Mitglieder von seinem Amt abberufen werden. Ein einzelnes Mitglied kann dies jedoch nicht bewirken; es kann lediglich ein Verhalten nachweisen, das Sanktionen zur Folge haben könnte.
Folgender Vorschlag zur Güte kam vom Verbandsgericht: Die Einstellung der Vergütung mit sofortiger Wirkung und eine Genehmigung der Vergütung auf der nächsten Mitgliederversammlung, dies könnte auch rückwirkend geschehen. Der HTV in Person von Dr. Martin Engelhardt soll die Anträge nicht weiter verfolgen und weitere Anträge zurückziehen.
Somit kam es zu folgendem Endergebnis
Wisser und Eckert werden bis zum nächsten Verbandstag die in den Dienstverträgen vom 26.11.2009 ausgelobte monatliche pauschale Entlohnung von jeweils 1.000 Euro nicht weiter geltend machen. Die Entscheidung über die Berechtigung dieser Ansprüche bleibt dem Verbandstag vorbehalten. Engelhardt nimmt die weiteren Anträge zurück und die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegner je zur Hälfte.
Info: Tritime Magazin









