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Alt 15.02.2010, 10:01   #1
PeterMuc
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Alzheimer und Radsport - Ein Justiz-Problem

Wehe, wenn sie alt werden, ! Oder die etwas andere Betrachtungsweise deutschen Rechts !

Eines vorweg: Dieses soll keine Generalanklage gegen ältere Verkehrsteilnehmer sein, auch kein Angriff auf jedwede Person, die sich noch körperlich und geistig im Stande fühlt, ein Fahrzeug im Rahmen des Verkehrsrechtes zu führen. Dieses ist nur eine Geschichte über einen Radfahrer, der von einem Autofahrer gesetzeswidrig angegangen wurde und der dann versucht hat, alle Register des Rechtsstaates auszunutzen, um den Täter zur Strecke zu bringen – und dabei scheiterte.

Das Ereignis
Frühjahr 2008, auf dem Weg auf seine Hausrunde fuhr ein 37jähriger Rennradfahrer aus einem Münchner Vorort in Richtung Osten. Zum Steinsee sollte es gehen und von seinem Wohnort waren es nur 2 Ampeln und 3km durch bebautes Gebiet, bis er den Feierabendstress auf seinem Fahrrad vergessen lassen konnte. Die kombinierten Rad-/Fußwege, die dabei auf dem Weg in Richtung ruhiger Landstraße immer wieder mal abschnittsweise für drei- oder vierhundert Meter seinen Weg begleiteten, ignorierte er schon seit Jahren. An diesem Tag hat er aber nicht damit gerechnet, dass der 76 Jahre alte Fahrer eines Mini-Schulbusses dieses zum Anlass nahm, ihm mal mit seinem linken Außenspiegel zu beweisen, dass man selbst damit einen Radfahrer, wenn auch nur beinahe, in den Graben schicken kann, natürlich begleitet unter heftiger Benutzung seines Signalhorns. Das ganze am Ende einer 30er Zone, die der Radfahrer peinlichst genau befolgte.

Keine 300 Meter weiter fuhr dann auch der Mini-Schulbus links an den Straßenrand, um ein Kind aussteigen zu lassen. Anscheinend von seinem schlechten Gewissen geplagt wagte er auch noch einen Blick in den Rückspiegel und sah von hinten den zuvor touchierten Radfahrer sich nähern. Ein Sprung aus dem Bus, um den Radfahrer vor mutmaßlichen Vergeltungsmaßnahmen zu bewahren und schon stand er auf der Straße, sah den Sportler auf sich zukommen, der anhalten wollte, um die vorhergegangene Situation einmal kritisch zu hinterfragen. Dazu sollte es aber nicht kommen, da der Rentner sein Heil in einem Präventivschlag suchte und dem jungen Mann, der noch am ausrollen war, gleich mal einen Kinnhaken verpasste. Überrascht von soviel Energie des Seniors und auch noch mit den Klicks mit dem Rad verbunden suchte der Radwegverweigerer erstmal einen sicheren Stand für seine Rennmaschine, bevor er sich dem senilen Angreifer zu wandte. Mittlerweile sich der Situation bewusst, dass drei besorgte Eltern an der Schulbushaltestelle das Geschehen beobachteten, besann der sich der Radfahrer seiner guten Erziehung und holte statt einer öligen Fahrradkette sein Mobiltelefon aus der Tasche und rief die Polizei. Dem Schulbusfahrer wurde das scheinbar zu heikel und er suchte sein Heil in der Flucht, an der ihn der Radfahrer durch Verstellen des Weges noch hindern wollte, aber durch einen Sprung in die Büsche dem kavalierstartenden Schulbus weichen musste. Wenigstens gab es ja ein Nummernschild und drei Zeugen und die hinzu gerufene Polizei konnte den gesamten Tatablauf lückenlos anhand der Zeugenaussagen nachvollziehen.

Die Folgen
Was folgte war Routine: Gang zum Arzt zur Attestierung eines Hämatoms, Hinzuziehen eines Anwaltes dank der freundlichen Deckungszusage der Rechtsschutz-Versicherung und dann erstmal abwarten. Sechs Monate später dann ein Schreiben des Anwaltes, dass das Verfahren gegen den Fahrer des Schulbusses wegen Unzurechnungsfähig des Fahrer eingestellt wurde. Unzurechnungsfähig ? Moment mal, war das ein Golf-fahrender Senior auf dem Weg ins Hallenbad oder war das ein Schulbusfahrer? Näher nachgefragt beim Anwalt stellte sich heraus, dass der 76jährige Fahrer des Schulbusses sich nach dem Erkennen der Ernsthaftigkeit seines Vergehens kurzerhand einen Arzt gesucht hat, der ihm Alzheimer attestierte ! Das war schon bald ein halbes Jahr nach der Tat, reichte aber aus, den Staatsanwalt dazu zu bewegen, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Die Identität des Fahrer war nun auch geklärt und der Anwalt des Velo-Lenkers riet zu einer Zivilklage auf Schadenersatz gegen den nun als Adeligen bekannten Schulbusfahrer. Gesagt getan und das Spielchen ging im Jahr 2009 von vorne los mit einer Zivilklage vor dem Amtsgericht in München. Der angeblich verarmte Freiher hatte zwischenzeitlich auch den Rat einer Anwältin gesucht, die jetzt wiederum auf Unzurechnungsfähig des Mandaten plädierte, was in diesem Falle natürlich mit der Feststellung gekontert wurde, dass er wohl nicht so unzurechnungsfähig gewesen sein könnte, als das ihn ein in München bekanntes Minischulbusunternehmen nicht als Fahrer eingestellt hätte. Auf die mit 300 Euro recht niedrig angesetzte Schadenersatzforderung wurde in folgenden Schreiben als maßlos und übertrieben reagiert und zum Abschluss des Verfahrens mit der Behauptung ausgehebelt, dass der Mandant nur über geringfügige Mittel verfüge und deshalb nicht zahlen könne. Die Zivilkammer des Amtsgerichtes München schlug daraufhin einen Vergleich in Höhe von 100 Euro vor. Unter der Bedingung, diese in 20 Raten abstottern zu dürfen, wurde diesem Vergleich zugestimmt. Wohlgemerkt Vergleich bedeutet, dass jede Seite die eigenen Kosten des Verfahrens tragen muss und das der Radfahrer ohne Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auf seinen Anwalts und Gerichtskosten sitzen geblieben wäre.

Fazit
Welche Lehren kann man aus diesem Fall ziehen ?
* Fahrt immer auf dem Radweg, sei er auch noch so kurz und ihr noch so schnell. Wenn Euch ein Unzurechnungsfähiger vom Rad holt, bleibt ihr eh nur auf dem Schaden sitzen.
* Streitet Euch nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern, vor allem wenn sie älter sind als ihr selber
* Glaubt bloß nicht, ihr bekommt Recht, selbst wenn die Rechtslage eindeutig ist.

Aktenzeichen des Vorganges kann gerne bei mir angefordert werden.
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PeterMuc no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 12:17   #2
triQ
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Beiträge: 252
Re: Alzheimer und Radsport - Ein Justiz-Problem

Die Lehre daraus kann ja nur folgende sein: Verlass Dich nicht auf die hirnlose deutsche Rechtsprechung, denn die beschützt in aller Regel nur die Täter (nicht nur in diesem Fall). Auch wenn es natürlich etwas "aso" ist, aber wenn Du die Chance bekommst dann must das Recht wohl selbst in die Hand nehmen.
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Alt 15.02.2010, 13:19   #3
mbreier
Selber Radfahren ist schon toll
 
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Re: Alzheimer und Radsport - Ein Justiz-Problem

Hallo,

sicher ist das nicht im Sinne des Erfinders wenn solche Verkehrsteilnehmer ungeschoren davon kommen.
Allerdings hat einem meistens die Selbstjustiz nur noch mehr Ärger eingehandelt, vor allem, wenn Zeugen dabei waren.
Interressant wäre ob der verarmte Adelige nach seiner Diagnose der nicht Zurechnungsfähigkeit, weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen durfte, im Speziellen hier als Busfahrer . Falls nicht ist das zumindest eine Strafe, da er ja seinem Gelderwerb nicht mehr nachkommen kann.

Ich persönlich halte es wie der Doktore und fahre Radwege, allerdings auch nur weil ich derzeit noch MTB fahre und dann der Zustand des Radweges auch als Querfeldein gewertet werden kann .

Gruß
Michael
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Ich glaube ich leide an Lauflegasthenie
mbreier no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2010, 16:59   #4
PeterMuc
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Re: Alzheimer und Radsport - Ein Justiz-Problem

Die Führerscheinstelle wird nicht automatisch von der Staatswaltschaft kontaktiert. D.h. selbst wenn ein Betroffener sich mit der Diagnose Alzheimer (oder auch anderen Krankheiten) aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen retten kann, dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Führerschein eingezogen wird ! Dieses muss gesondert von der klagenden Partei beantragt werden.
Erschreckend ist die Tatsache, dass anscheinend selbst Angestellte in einem Personentransportunternehmen - unabhängig davon, ob jetzt ein Personenbeförderungsschein (ab 8 Personen im Fahrzeug) nötig ist oder nicht, sich nicht einer regelmäßigen Ärztlichen Untersuchung stellen müssen (so wie zB Piloten).
Das Transportunternehmen ist nur einer Klage entgangen, weil das "Hauptdelikt" - die vorsätzliche Körperverletzung - nicht während des Fahrens passiert ist, sondern weil der Fahrer ausgestiegen ist (Muss man nicht verstehen).
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Tempogefühl habe ich nur beim Nase putzen.
PeterMuc no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:56   #5
Hoshy
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Alzheimer und Radsport - Ein Justiz-Problem

unglaublich...
ich glaube an Stelle das Radfahrers wäre ich ausgeflippt, wo ich doch sonst eher ein ruhiger Vetreter bin...

aber dass ein "Unzurechnungsfähiger" als Schulbusfahrer, das muss man wohl in der Tat nicht verstehen
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