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| Triathletisches und 3athletisches Alles rund um unsere Sportarten Triathlon, Schwimmen, Rad fahren, Laufen, ... |
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| | #2281 | |
| Ehrengast Registriert seit: 01.01.1999 Ort: Hessisch Sibirien, Bavaria, etc.
Beiträge: 11.242
Blog-Einträge: 1 | AW: Tri Sport Termine im TV 02.11.2008, 22:45 Uhr, NDR Zitat:
__________________ gruss kai, site SELECT * FROM draftathlon WHERE fairplay != 'lutschen'; DELETE * FROM `draftathlon`; ALTER TABLE `draftathlon` RENAME `3athlon`; | |
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| | #2282 |
| Tri-Oger: What a man!? Registriert seit: 15.04.2006 Ort: Downtown OWL
Beiträge: 1.360
| AW: Tri Sport Termine im TV Heute ARD 21.15 Ich übe das Sterben (WDR) Gritts Wettlauf mit dem Herztod Ein Film von Frank Diederichs ohne den ganzen Text zu posten: .......Stattdessen arbeitet Gritt ehrenamtlich im Tierheim, leitet eine Selbsthilfegruppe und treibt intensiv Sport. Ihr größter Traum: einmal einen "Ironman" bestreiten, also fast vier Kilometer schwimmen, 180 Kilometer Radfahren und abschließend 42 Kilometer laufen. Seit einem Jahr trainiert sie jeden Tag, um sich diesen Traum zu erfüllen. Link: http://www.daserste.de/doku/beitrag_...1gh6s0k~cm.asp
__________________ Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen |
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| | #2283 | |
| Mit-Socken-im-Schuh-Läufer Registriert seit: 22.10.2005 Ort: Blaubeuren - Nähe Ulm Alter: 36
Beiträge: 628
| AW: Tri Sport Termine im TV Zitat:
__________________ *** Doper haben kleine Pimmel. Doperinnen große. *** | |
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| | #2284 |
| Tri-Oger: What a man!? Registriert seit: 15.04.2006 Ort: Downtown OWL
Beiträge: 1.360
| AW: Tri Sport Termine im TV ganz meiner Meinung
__________________ Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen |
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| | #2285 |
| 'Norminator' und 'HellOnWheels' Terminierer Registriert seit: 23.12.2004 Ort: Stockholm Alter: 31
Beiträge: 4.624
| AW: Tri Sport Termine im TV http://plus7.arte.tv/de/detailPage/1...d=2261050.html Die Odyssee des Langstreckenläufers Historische Ereignisse rund um den Langstreckenlauf verknüpft Filmemacher Jean-Christophe Rosé mit den Lebensgeschichten der Helden dieser sportlichen Disziplin des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig symbolisieren die unzähligen Kilometer, die sie zurückgelegt haben, die verschiedenen globalen Wanderungsbewegungen.
__________________ Svensk Klassiker 10/11? Kalmar Tri 10? |
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| | #2286 | |
| Nach dem Freischwimmer darf ich allein in den See Registriert seit: 20.03.2005 Ort: Zuerich+Innsbruck Alter: 43
Beiträge: 114
| AW: Tri Sport Termine im TV Zitat:
Schade ! | |
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| | #2287 |
| 'Norminator' und 'HellOnWheels' Terminierer Registriert seit: 23.12.2004 Ort: Stockholm Alter: 31
Beiträge: 4.624
| AW: Tri Sport Termine im TV wie so oft in diesem und in anderen threads der tip: http://www.onlinetvrecorder.com/
__________________ Svensk Klassiker 10/11? Kalmar Tri 10? |
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| | #2288 |
| Leihfahrradfahrer lass ich links liegen Registriert seit: 17.08.2007 Alter: 27
Beiträge: 226
| AW: Tri Sport Termine im TV ... sagt mal Leute ... wäre es nicht genial einen Thread zu eröffnen in dem man alle geuploadeten Triathlonvideos verlinkt (z.B. Rapidshare, uploadet etc.) Irgendjemand hier im Forum hatte doch schon das ein oder andere zur Verfügung gestellt z.B. Hawaii 2008 etc. ... ... das wäre doch ideal für die Motivation im Winter !
__________________ Lieber stehend sterben als knieend leben ! |
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| | #2289 | |
| Tri-Oger: What a man!? Registriert seit: 15.04.2006 Ort: Downtown OWL
Beiträge: 1.360
| AW: Tri Sport Termine im TV Zitat:
![]() Und ich denke, dass Kai auch kein Stress will
__________________ Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen | |
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| | #2290 |
| Tri-Oger: What a man!? Registriert seit: 15.04.2006 Ort: Downtown OWL
Beiträge: 1.360
| AW: Tri Sport Termine im TV Ich habe es gefunden § 53 UrhG 1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglichgemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinengewerblichen Zwecken dient, 2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird, 3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt, 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich 1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder 2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder 3. das Archiv im öffentlichen Interessetätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt. Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt. (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch 1. zurVeranschaulichung des Unterrichts inSchulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder 2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das fürden Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmtist, ist stets nur mit Einwilligungdes Berechtigten zulässig. (4) Die Vervielfältigung a) grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik, b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im Wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. (5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen. (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind. (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
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