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Paragraphendschungel, Regelwerk, Sportordnungen Diskussionen über Regelwerke, Windschattenbox, Kleiderordnung, sinnvolle Änderungen und absoluten Unsinn im §-Dschungel...

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Alt 23.11.2011, 10:34   #1
brustschwimmer
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Rechtsfahrgebot

Immer wieder wird diskutiert, ob während des Wettkampfes die Mittellinie überfahren werden darf. Oft wird behauptet, das sei verboten. Wo steht das eigentlich?
Im Normalfall wird wohl jeder den Sinn des Rechtsfahrgebotes bestätigten. Es kommt nur immer wieder vor, dass Athleten sich nicht daran halten, ohne Grund an der Mittellinie entlangfahren und so ein Überholen verhindern. Außerdem könnne Hindernisse rechts natürlich ein Ausweichen nach links notwendig machen.
In der SportO habe ich ein Rechtsfahrgebot nicht gefunden. Dort gibt's allerdings den Verweis auf die StVO. Dort steht:

Zitat:
Zitat von StVO Beitrag anzeigen
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) 1Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Niemand käme auf die Idee, einem Kfz aufgrund dieser Vorschrift das Überholen zu verbieten und dazu auch auf die linke Fahrbahn auszuweichen. Für Fahrräder gibt's aber keine Sondervorschrift und daher auch kein Verbot.
Es gibt immer wieder die Situation, das rechts ne Schlange fährt, die dann von jemand überholt wird, der kontinuierlich an der Schlange vorbei fährt. Ein noch schnellerer muß entweder dahinter bleiben und warten, bis der Überholer1 nach rechts kann oder will. Oder er überholt den Überholer und weicht zwangsläufig auf die linke Fahrbahn aus. Es ist in der StVO nicht verboten, den Überholer zu überholen.
Es ist auch keine Alternative, die "notorischen Linksfahrer" rechts zu überholen. Damit würde man klar gegen die StVO verstoßen:

Zitat:
Zitat von StVO Beitrag anzeigen
§ 5 Überholen (1) Es ist links zu überholen.
Für dieses Gebot gibt es keine Ausnahme. Im Gegenteil, wer dagegen verstößt macht sich gem. § 315 c StGB strafbar, weil es einen der dort aufgeführten 7 "Todsünden" begeht. Dann liegt ein klarer Regelverstoß vor.
Der liegt natürlich auch bei den notorischen Linksfahrern vor.
Befindet sich rechts ein Hindernis, kann das natürlich umfahren werden. Denn es ist soweit wie möglich rechts zu fahren und bei einem Hindernis ist es eben nicht möglich.
Oder hab ich was übersehen, außer der Praxis mancher Kampfrichter?
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Alt 23.11.2011, 10:49   #2
deirflu
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AW: Rechtsfahrgebot

Ich kenne das aus der Praxis so das bei Trias bei denen die Straße für den normal Verkehr gesperrt ist das Überfahren der Mittellinie kein Problem ist.
Jedoch bei Bewerben bei denen auch der Öffentliche Verkehr unterwegs ist, ist meist auch das Überfahren der Mittellinie verboten. In diesem Fall findet aber nicht die StVO Anwendung sondern die eigenen Wettkampfregeln welche Schriftlich festgehalten sein müssen.
Auf Sonderfälle wie beim KIMA mit Gegenverkehr wir dann meist explizit hingewiesen und ein streckenweises Verbot ausgesprochen.

Alles in allem liegt es dann doch wieder im Ermessen des Kampfrichters und hier ist die Situation in Österreich meiner Erfahrung nach etwas entspannter.
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Alt 23.11.2011, 10:52   #3
ender
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AW: Rechtsfahrgebot

Zitat:
Zitat von brustschwimmer Beitrag anzeigen
.....Es gibt immer wieder die Situation, das rechts ne Schlange fährt, die dann von jemand überholt wird, der kontinuierlich an der Schlange vorbei fährt. Ein noch schnellerer muß entweder dahinter bleiben und warten, bis der Überholer1 nach rechts kann oder will.....
und damit ist doch schon alles gesagt. verstehe die diskussion nicht.

Zitat:
Zitat von brustschwimmer Beitrag anzeigen
.....Oder er überholt den Überholer und weicht zwangsläufig auf die linke Fahrbahn aus.....
oder er kann eben nicht überholen und muss bremsen. im normalfall passen schon 3 radler nebeneinander auf eine fahrspur, dazu müssen natürlich alle mitspielen. wenn nicht, siehe erster satz.

Zitat:
Zitat von brustschwimmer Beitrag anzeigen
........Es ist in der StVO nicht verboten, den Überholer zu überholen....
es steht aber bestimmt irgendwo, dass der überholvorgang "sicher" zu erfolgen hat. das ist in einem triathlonwettkampf nicht unbedingt gegeben, wenn man über die mittellinie fährt. es können andere radler von vorn kommen, auf nichtgesperrten strecken sogar autos. der eine sagt dann "von vorne kam ja nichts", der nächste "ja es kam n auto, aber das war ja noch sooo weit weg", der übernächste "klar kam da n auto, aber ich habs ja noch geschafft"......wer soll da wo eine grenze ziehen. so ist sie klar und eindeutig: es darf nicht über die mittellinie gefahren werden.
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Alt 23.11.2011, 10:59   #4
Ralph
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AW: Rechtsfahrgebot

Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
und damit ist doch schon alles gesagt. verstehe die diskussion nicht.
In Oberbayern ist das Thema tatsächlich ein Problem. Nachdem bei einem RTF ein Radler auf die Gegenfahrbahn gefahren ist und sich und den engegenkommenden Motorradfahrer getötet hat, sind in Oberbayern Rennen auf nicht vollgesperrten Straßen grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahme ist da Erding. Hier ist die Straße nicht vollgesperrt, aber der Veranstalter stellt sicher, dass das auch so bleibt, indem er pauschal das Überfahren der Mittellinie verbietet. Das hat zur Folge, dass an der einen oder anderen Stelle sehr viele Starter (die das Verbot nicht mitbekommen haben) disqualifiziert werden. Die Verkehrssituation ist dabei aber völlig egal.

2011 wurden in Erding über 40 Athleten, unter anderem der sportlich Zweite und der Dritte, disqualifiziert Stadttriathlon Erding 2011: Raelert siegt im Laufduell | Triathlon Portal - triathlon.de
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Alt 23.11.2011, 12:28   #5
Scherzkeks435
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AW: Rechtsfahrgebot

Also Erding ist einfach ein schöner Wettkampf, nur leider inzwischen zu groß!

So viele Starter auf so kurze Zeit, da ist es fast unausweichlich, dass es zu Situationen kommt, wo irgendwer über die Mittellinie fährt/fahren muss.

Was mich besonders stört, es wird fast nie darauf hingewiesen, dass man sie (verdammtnochmal) rechts zu halten hat, wenn man niemand überholt!!(natürlich in einem sicheren Bereich, keiner muss auf der Linie am Rand fahren)
Dadurch kommt es oft zu Situation wo dann eben kein Platz mehr auf der Straße ist!
Deswegen sollte es auch Erwähung finden in der Wettkampfbesprechung, nicht nur in der StVO.
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Alt 23.11.2011, 12:35   #6
brustschwimmer
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AW: Rechtsfahrgebot

Wenn es ausdrücklich in den Bestimmungen des jeweiligen Wettkampfes steht, gibt's da in der Tat kein Problem. Die sind vorrangig. Und wie's scheint, haben die Erdinger schon einen guten Grund für die strikte Handhabung. Es besteht sonst die Gefahr, dass der Wettkampf nicht mehr gestattet wird, nach den Vorgängen um diese RTF und die Folgen.

Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
und damit ist doch schon alles gesagt. verstehe die diskussion nicht....
Und ich verstehe den Kommentar nicht. Was soll "alles" gesagt sein?

Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
oder er kann eben nicht überholen und muss bremsen. im normalfall passen schon 3 radler nebeneinander auf eine fahrspur, dazu müssen natürlich alle mitspielen. wenn nicht, siehe erster satz.
Schön, dass Du noch einmal wiederholtst, was ich einen Halbsatz vorher schon geschrieben habe. Offensichtlich bist Du der Meinung, dass es nicht zulässig ist, dass der 2. Überholer auf die Gegenfahrbahn ausweicht, er hätte dann wohl nur die Möglichkeit, zu bremsen. Kannst Du das auch irgendwie begründen oder nur wie bis jetzt nur feststellen? Wenn möglich mit dem Regelwerk der DTU oder den Gesetzen? Irgendeine Grundlage muß eine Disqualifikation doch wohl haben außer "der SchiRi hat immer recht", wenn es eben nicht in den Bestimmungen des jeweiligen Wettkampfes steht.

Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
es steht aber bestimmt irgendwo, dass der überholvorgang "sicher" zu erfolgen hat. das ist in einem triathlonwettkampf nicht unbedingt gegeben, wenn man über die mittellinie fährt. es können andere radler von vorn kommen, auf nichtgesperrten strecken sogar autos. der eine sagt dann "von vorne kam ja nichts", der nächste "ja es kam n auto, aber das war ja noch sooo weit weg", der übernächste "klar kam da n auto, aber ich habs ja noch geschafft"......wer soll da wo eine grenze ziehen. so ist sie klar und eindeutig: es darf nicht über die mittellinie gefahren werden.
Klar, aber das ist doch immer der Fall, dass Gegenverkehr auftreten könnte, im Wettkampf und auch außerhalb des Wettkampfes. Warum soll es denn plötzlich im Wettkampf verboten sein und besonders gefährlich sein, was außerhalb problemlos zulässig ist. Der Wettkampf "entschärft" die Situation doch eher, weil der "Entgegenfahrer" mit Radlern rechnet. Ohne Wettkampf isses doch unstreitig zulässig, auf der linken Fahrbahnhälfte zu überholen.
Letztes Jahr ist ein PKW kurz vor mir in die Straße der Wettkampfstrecke eingefahren, ohne mich - zunächst - zu behindern. Er hat sich dann hinter 2-3 Mädels gehalten, die bergab mit ihren 50 kg natürlich langsamer gefahren sind als ich mit meine 85 kg. Warum darf ich in diesem Fall das dahinter "festgehaltene" Auto nicht überholen, wenn ich dafür natürlich auf die Gegenfahrbahn muss?

Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
es steht aber bestimmt irgendwo, dass der überholvorgang "sicher" zu erfolgen hat. das ist in einem triathlonwettkampf nicht unbedingt gegeben, wenn man über die mittellinie fährt. es können andere radler von vorn kommen, auf nichtgesperrten strecken sogar autos. der eine sagt dann "von vorne kam ja nichts", der nächste "ja es kam n auto, aber das war ja noch sooo weit weg", der übernächste "klar kam da n auto, aber ich habs ja noch geschafft"......wer soll da wo eine grenze ziehen. so ist sie klar und eindeutig: es darf nicht über die mittellinie gefahren werden.
Wie sonst auch, das Gesetz oder sonstige Regeln, die es nicht gibt):
Zitat:
Zitat von StVO Beitrag anzeigen
§ 5 Überholen
(1) 1Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich
höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Verboten ist es also natürlich, wenn eine konkrete Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann oder wenn es in den Wettkampfbestimmungen steht, aber nicht "einfach so".
brustschwimmer no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 12:44   #7
brustschwimmer
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Zitat:
Zitat von Scherzkeks435 Beitrag anzeigen
...Deswegen sollte es auch Erwähung finden in der Wettkampfbesprechung, nicht nur in der StVO.
Völlig richtig, mir geht es so auf den Keks.
Bei einigen Veranstaltungen wird diese Selbstverständlichkeit gesagt. Trotzdem interessiert es manche überhaupt nicht. Sind wahrscheinlich die, die auch auf der Autobahn auf der mittleren Spur fahren.
Allerdings geht der überwiegende Teil schon nach rechts, wenn rechts Platz ist und man "rechts fahren" ruft. Die, denen das Laktat bis zu den Augen steht, gibt es allerdings auch immer.
brustschwimmer no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 13:26   #8
ender
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Zitat:
Zitat von brustschwimmer Beitrag anzeigen
.....Warum soll es denn plötzlich im Wettkampf verboten sein und besonders gefährlich sein, was außerhalb problemlos zulässig ist......
Zitat:
Zitat von brustschwimmer Beitrag anzeigen
....Die, denen das Laktat bis zu den Augen steht, gibt es allerdings auch immer.
du gibst dir doch quasi schon selbst die antwort.
und zusätzlich zu denen, die wegen der anstrengung schon nichts mehr richtig mitkriegen, kommen noch die, die der meinung sind, dass sich auf öffentlichen straßen die autofahrer den sportlern unterzuordnen haben. und das sehen die autofahrer naturgemäß ganz anders. insofern gibt es schon deutliche unterschiede zwischen wettkampf und training. im training ordnet man sich doch viel bereitwilliger den autos unter und fährt grundsätzlich weit rechts. macht doch im wettkampf keine sau.

und was einen rechtlichen rahmen betrifft...ich glaube in der veranstalterordnung der DTU wird dem veranstalter das recht eingeräumt, alle maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren ablauf der veranstaltung zu gewährleisten. damit reicht es aus, wenn der veranstalter auf der wettkampfbesprechung (wo die teilnahme ja eigentlich pflicht ist, sich aber kaum einer drum schert) darauf hinweist, dass bei ihm und heute das überfahren der mittellinie verboten ist.

Geändert von ender (23.11.2011 um 13:43 Uhr)
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Alt 23.11.2011, 14:31   #9
Ralph
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Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
und was einen rechtlichen rahmen betrifft...ich glaube in der veranstalterordnung der DTU wird dem veranstalter das recht eingeräumt, alle maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren ablauf der veranstaltung zu gewährleisten. damit reicht es aus, wenn der veranstalter auf der wettkampfbesprechung (wo die teilnahme ja eigentlich pflicht ist, sich aber kaum einer drum schert) darauf hinweist, dass bei ihm und heute das überfahren der mittellinie verboten ist.
Ich glaub da sind wir uns alle einig.

Ich find's nur krass, dass es uns schon so gut geht, dass wir nur noch die Ausnahmen regeln und nicht mehr das Grundsätzliche. Das Rechtfahrgebot ist ein Grundsatz der immer gilt. Weil bei Millionen Startern in Bayern ein bedauerlicher tödlicher Unfall passiert, werden wiederum Millionen Starts von Athleten auf nicht vollgesperrten Straßen pauschal verboten. Das halte ich für eine absolute Fehlentscheidung.
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Ralph no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2011, 15:16   #10
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Entschuldige, Ender, das sind doch Platitüden. Niemand bestreitet, dass der Veranstalter das Überfahren der Mittellinie für den jeweiligen Wettkampf untersagen kann. Genau so ne Floskel ist es, dass sich kaum jemand mehr um die Wettkampfbesprechungen schert.

Nebenbei: Bei den heutigen Teilnehmerfeldern ist es teilweise nicht möglich, das, was der Veranstalter ohne Mikro sagt, in vollem Umfang akustisch zu verstehen. Jedenfalls mit 54, bei Masters-Veranstaltungen sollte Mikro Pflicht werden.

Ob man das unmittelbar vor dem Schwimmstart "mal eben so nebenbei erwähnt" noch zur Kenntnis nimmt, ist ne ganz andere Sache und zeigt auch, wie wichtig einem Veranstalter der Punkt ist, wenn's nicht noch irgendwo steht. Ums - NOCHMAL - klar zu sagen: wenn es der Veranstalter untersagt (am besten in der Ausschreibung), isses verboten.

Es hat sich nur hartnäckig - auch bei Kampfrichtern - das Gerücht festgesetzt, dass per se und ohne besondere Wettkampfbestimmung das Überholen unter Inanspruchnahme des linken Fahrstreifens untersagt wäre, und das ist eben nicht der Fall.

Da kannst du 10 Mal wiederholen, ich gäbe mir die Antwort selbst. Wenn Du meine Postings liest und dann auch zur Kenntnis nehmen würdest, wüßtest Du, dass das nicht der Fall ist. Du drückst Dich nur um den Punkt herum, dass es eben ohne spezielle Wettkampfbestimmung nicht verboten ist, obwohl "überall" so getan wird, als ob.
brustschwimmer no ha iniciado sesión   Mit Zitat antworten
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