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| Paragraphendschungel, Regelwerk, Sportordnungen Diskussionen über Regelwerke, Windschattenbox, Kleiderordnung, sinnvolle Änderungen und absoluten Unsinn im §-Dschungel... |
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| | #11 |
| Selber Radfahren ist schon toll Registriert seit: 23.06.2011 Ort: Krefeld Alter: 19
Beiträge: 45
| AW: Radfahren auf der Straße...? Nichts. Die haben nichtmal die Polizei gerufen. Ich war auch so blöd und hab denen im Schockzustand keine Vorwürfe gemacht und auch im Krankenwagen nichts gesagt. Weiß nicht ob ich Schuld bin wenn der sich ohne zu gucken quer über den Radweg stellt. Ach was, sowas steck ich locker weg. |
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| | #12 |
| Rettungsschwimmer können doch gar nicht richtig... Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 1.109
| AW: Radfahren auf der Straße...? auf jeden Fall niemals sagen, daß du obwohl du gesehen hast, dass es einen Radweg gibt, trotzdem auf der Straße gefahren bist: denn dann ist es "vorsätzlich" |
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| | #13 |
| Nichtschwimmer Registriert seit: 27.04.2004 Alter: 39
Beiträge: 4
| AW: Radfahren auf der Straße...? Hallo Gibt es eigentlich maximales Tempo das man auf dem Radweg fahren darf? Speziell in Ortschaften ist es doch ziemlich gefährlich wenn man flott unterwegs ist und jemand aus seiner Einfahrt kommt. |
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| | #14 |
| Mit Stirnlampe auf dem Kopf Renner Registriert seit: 09.05.2004 Ort: Bodensee Alter: 45
Beiträge: 491
| AW: Radfahren auf der Straße...? Nö, spezielles Tempolimit in Zahlen gibt's keins. Ich würde vermuten dass da jedes Gericht das angepasste Tempo strapazieren würde. Kann man aber davon ausgehen dass Gericht A das mit Schrittgeschwindigkeit auslegen würde und Gericht B mit 30 oder 40 noch zufrieden wäre... Also Null Rechtssicherheit auf dem Radweg. Da gibt es übrigens was kurioses: Die "allgemeinen" Geschwindigkeitsbeschränkungen wie 50km/h in der Ortschaft und 100km/h ausserorts gelten nicht für Radfahrer (jede durch Verkehrszeichen vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung wie "50" ist natürlich für Radfahrer gültig). Ich vermute dass die Gesetzesformulierung an der Stelle mit den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen ausdrücklich "Kraftfahrzeuge" anspricht weil damals niemand mit Rad- oder Triasportlern gerechnet hat
__________________ fka "snoopy_0/42/226" |
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| | #15 |
| Nordic Walker-Hinterherhechler Registriert seit: 11.03.2011 Ort: Berlin
Beiträge: 11
| AW: Radfahren auf der Straße...? Richtwert Schrittgeschwindigkeit. Ich habe es neulich mal nachgeschlagen, da mich ein im Sixpack sitzender Beamter gefragt hat: "Junge Frau, wollen sie nicht lieber den Radweg dort benutzen?" Meine Antwort: "Sehen Sie etwa ein Körbchen an meinem Rennrad?" Ich habe dem Beamten zudem erklärt, dass es für Oma Müller und ihren Rauhaardackel Horst wohl recht gefährlich wäre, wenn ich mit meinem Rennrad an die 30km/h auf dem Rad-/Gehweg fahre und dass das eine OWiG wäre... Außerdem war der Radweg deutlich zu schmal (maximal 1m breit) und übersäht mit Schlaglöchern. Ich bin jetzt gerade zu faul nachzusehen wo es stand... aber ich meine es steht im Gesetz. Natürlich kommt es drauf an, wie der Radweg angelegt wurde. Ist es ein Rad- und Fußweg, dann Schrittgeschwindigkeit. Ist der richtig abgetrennt, dann nicht... |
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