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Alt 27.06.2010, 20:14   #1
PeterMuc
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Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Liebe Triathleten und Triathlon-Funktionäre,

bitte gebt den folgenden Rundbrief an ALLE Athleten weiter - Rückfragen und Kommentare sind ausdrücklich erwünscht.

Bei den beiden Triathlon-Veranstaltungen in Ingolstadt und Erding kam es zu einer Vielzahl von Protesten aufgrund der Entscheidungen des Kampfgerichts, die ich hier einmal kommentieren möchte:

1. Ingolstadt:
Am Wettkampftag hatte es eine Lufttemperatur von 17-18 Grad und eine mittlere Wassertemperatur von 22,7 Grad, gemessen eine Stunde vor dem Start, wie in der DTU-Sportordnung vorgeschrieben. Aus diesem Grund wurde die Verwendung eines Neoprenanzuges verboten.
Da sehr viele Anfänger am Start waren und sich viele von diesen extra einen Anzug für diesen Triathlon gekauft hatten - in der Erwartung, dass er jederzeit verwendet werden darf - gab es entsprechend viele Proteste beim Einsatzleiter.
Die DTU-Ordnung ist in diesem Punkt zwingend, der Einsatzleiter hat dem Buchstaben der DTU-Ordnung nach eigentlich kein Wahlrecht, und wenn, macht er das auf eigenes Risiko (dazu später mehr).

2. Erding:
Eine Woche später: Wassertemperatur 16 Grad und Lufttemperatur 9 Grad - hier wurde die Verwendung des Neoprenanzuges vorgeschrieben. Bei solchen äußeren Verhältnissen steht der Gesundheitsschutz der Athleten im Vordergrund. Für die Athleten ,die keinen Anzug haben, ist das natürlich bedauerlich, aber mir sind 10 Athleten, die nicht starten können, lieber als 1 Athlet, der im See ertrinkt ! Einige Athleten gaben übrigens trotz Neo wg. Entkräftung oder Unterkühlung auf !
Ebenso war hier die Vorgabe der Polizei, das Rechtsfahrgebot strengstens zu überwachen, nachdem in Erding - noch ! - keine Vollsperrung der Strecke erfolgt ist. Aufgrund des Regens gab es in den engen Kurven und Abzweigungen trotzdem viele Athleten, die auf die linke Seite kamen, und von stationären oder mobilen Kampfrichtern disqualifiziert werden mussten (bei der Wettkampfbesprechung war mehr als deutlich darauf hingewiesen worden).

Was von den Athleten keiner bedenkt:
Wenn der Einsatzleiter Entscheidungen trifft, die die Gesundheit der Athleten gefährden oder nicht im Einklang mit der DTU-Ordnung stehen, besteht im Falle eines Unfalls jederzeit die Gefahr, dass er vor Gericht kommt und wg. Körperverletzung oder noch schlimmerem angeklagt wird. An das denken die Athleten, die auch bei 16 Grad ohne Neo schwimmen wollen, natürlich nicht !

Die Situation, die wir jetzt haben, dass fast alle Radstrecken gesperrt sind und oft kurze 5- oder 10 km-Pendelstrecken oder Rundkurse sind, sind zu einem Großteil Athleten zuzuschreiben, die in der Vergangenheit keine Rücksicht auf den Verkehr genommen haben und auch bei Triathlon-Veranstaltungen Unfälle verursacht haben.

Und vor allem der Unfall letztes Jahr beim Wittelsbacher Radmarathon, als ein Radfahrer auf die linke Seite fuhr, mit einem Motorradfahrer zusammenstieß und beide starben, hat Polizei und Behörden noch mehr auf den Plan gerufen.

Die Vollsperrungen haben natürlich für die Veranstalter mehr Ausgaben und einen höheren Organisationsaufwand zur Folge - und damit verbunden sind sehr häufig Proteste der Anwohner, die gegen die Sperrungen protestieren oder dagegen rechtlich vorgehen. Viele Veranstaltungen sind daher in Gefahr, zu "sterben" oder "Opfer" von noch strengeren Vorgaben zu werden.

Ich appelliere daher an alle Athleten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere bei den Veranstaltungen nicht gefährden und den Sicherheitsaspekt hinter den Entscheidungen der Kampfrichter zu sehen (ich bin selbst einer).

Mir liegt viel daran, dass die vielfältige Landschaft von Triathlon-Veranstaltungen, die wir in Oberbayern haben, weiter besteht. Jeder Athlet kann durch sein Verhalten seinen Beitrag dazu leisten.

Wolfgang Klinger
Bayerischer Triathon-Verband
__________________
Tempogefühl habe ich nur beim Nase putzen.

Geändert von Dreisportler (29.06.2010 um 17:52 Uhr)
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Alt 27.06.2010, 20:35   #2
Frank
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Zitat:
Zitat von PeterMuc Beitrag anzeigen
Liebe Triathleten und Triathlon-Funktionäre,

bitte gebt den folgenden Rundbrief an ALLE Athleten weiter - Rückfragen und Kommentare sind ausdrücklich erwünscht.

Bei den beiden Triathlon-Veranstaltungen in Ingolstadt und Erding kam es zu einer Vielzahl von Protesten aufgrund der Entscheidungen des Kampfgerichts, die ich hier einmal kommentieren möchte:

1. Ingolstadt:
Am Wettkampftag hatte es eine Lufttemperatur von 17-18 Grad und eine mittlere Wassertemperatur von 22,7 Grad, gemessen eine Stunde vor dem Start, wie in der DTU-Sportordnung vorgeschrieben. Aus diesem Grund wurde die Verwendung eines Neoprenanzuges verboten.
Da sehr viele Anfänger am Start waren und sich viele von diesen extra einen Anzug für diesen Triathlon gekauft hatten - in der Erwartung, dass er jederzeit verwendet werden darf - gab es entsprechend viele Proteste beim Einsatzleiter.
Die DTU-Ordnung ist in diesem Punkt zwingend, der Einsatzleiter hat dem Buchstaben der DTU-Ordnung nach eigentlich kein Wahlrecht, und wenn, macht er das auf eigenes Risiko (dazu später mehr).

....

Wolfgang Klinger
Am Rain 8, 85622 Weissenfeld
Bayerischer Triathon-Verband
Bezirksvorsitzender Oberbayern
Email wolfi_klinger@yahoo.de

Warum wird nicht erwähnt, daß es beim Schwimmen in Ingolstadt ein Todesopfer gab?
Ich bin davon überzeugt, daß dieses Unglück zu vermeiden gewesen wäre, wenn man Neoprenanzüge nicht verboten hätte.

Der Athlet hätte sich (bei dem vermuteten Schwächeanfall) einfach treiben lassen können.

Frank
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Alt 27.06.2010, 20:42   #3
PeterMuc
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Gute Frage, aber die solltest Du vll. Wolfgang Klinger stellen und nicht hier.
Allerdings lässt sich über so etwas immer trefflich streiten. Da wir aber die näheren Umstände nicht kennen (ich jedenfalls nicht) ist es hier vll. nicht der richtige Platz, über Schuld und Unschuld, hätte wäre wenn etc zu diskutieren. Die Geschichte ist traurig genug.
Generell muss man sich die Frage stellen, ob ein Neoverbot überhaupt sinnvoll ist, zumindest bei einer Volksdistanz, einem Nicht-Liga-Wettbewerb oder auch bei einer Langdistanz. Meiner Meinung ist das Neoverbot im Breitensportbereich, wo es nur um die goldene Ananas geht, überflüsssig.
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Alt 27.06.2010, 20:46   #4
ender
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Zitat:
Zitat von Frank Beitrag anzeigen
Warum wird nicht erwähnt, daß es beim Schwimmen in Ingolstadt ein Todesopfer gab?
Ich bin davon überzeugt, daß dieses Unglück zu vermeiden gewesen wäre, wenn man Neoprenanzüge nicht verboten hätte........
die konsequenz wäre den neo grundsätzlich zu erlauben. auch auf hawaii und 30 grad wassertemperatur.
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Alt 27.06.2010, 20:51   #5
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Zitat:
Zitat von ender Beitrag anzeigen
die konsequenz wäre den neo grundsätzlich zu erlauben. auch auf hawaii und 30 grad wassertemperatur.
Grundsätzlich denke ich nicht, siehe mein Post. Aber gerade im Breitensportbereich eben doch.
Andererseits sollte man auch mal bedenken, dass zB in unserem Nachbarland Frankreich niemand an den Start eines Triathlons oder einer RTF gehen darf, ohne eine Lizenz in verbidnung mit einem jährlichen mediz. Checkup oder einem direkten Attest vom Arzt vorweisen zu können.
Manchmal muss man die Menschen eben auch vor sich selber schützen.
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Alt 27.06.2010, 21:01   #6
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Zitat:
Zitat von PeterMuc Beitrag anzeigen
Grundsätzlich denke ich nicht, siehe mein Post. Aber gerade im Breitensportbereich eben doch.
Andererseits sollte man auch mal bedenken, dass zB in unserem Nachbarland Frankreich niemand an den Start eines Triathlons oder einer RTF gehen darf, ohne eine Lizenz in verbidnung mit einem jährlichen mediz. Checkup oder einem direkten Attest vom Arzt vorweisen zu können.
Manchmal muss man die Menschen eben auch vor sich selber schützen.
sehe ich nicht so. schwächeanfälle und herzanfälle sind auch in hawaiistarterfeldern möglich. und wenn man alle gefährdungssituationen ausschließen will (und nur darum gehts bei einer neoerlaubnis) muss man alle in sicherheit wiegen. sonst gehen beim ersten zwischenfall auf hawaii, aus welchem grund auch immer, die diskussionen nämlich wieder von vorne los.

aber damit wir uns nicht falsch verstehen, ich finde die regelungen so gut, wie sie jetzt sind. neos sollen kälteschutzanzüge, und keine rettungsringe sein.
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Alt 27.06.2010, 21:05   #7
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Naja, die Wahrscheinlichkeit auf Hawaii ist schon eine andere als beim Feld-Wald- und Wiesentriathlon, IMHO. Die, die da hingekommen sind, haben es schon bewiesen, dass sie fit sind, beim Volkstriathlon hast Du eben doch viele Rookies, die Du eben vor sich selber schützen musst.
Und auf 500m in 30° Wasser (gibt es das in Mitteleuropa überhaupt) kann man auch nicht überhitzen.
Grundsätzlich hast Du Recht mit der Funktion des Neos, aber eben sehen wir das von der Leistungssportseite so, aber nicht der Anfänger, der froh ist um jeden Meter, den er im Wasser überlebt hat.
Wenn man den triathlon mehr in die Breite öffnen will, muss man da mM nach mehr Flexibilität beweisen.
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Alt 27.06.2010, 21:12   #8
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Zitat:
Zitat von PeterMuc Beitrag anzeigen
........aber nicht der Anfänger, der froh ist um jeden Meter, den er im Wasser überlebt hat.
Wenn man den triathlon mehr in die Breite öffnen will, muss man da mM nach mehr Flexibilität beweisen......
bin ich dafür. aber jeder unterschreibt bei der anmeldung, dass er willens und in der lage ist(!) den triathlon zu absolvieren. da steht garantiert nie etwas von ".......wenn eine neo erlaubt ist....". wer sich für den sport entscheidet,weiß, was er vor hat. wer sich um regularien usw nicht kümmert, ist selber schuld. ich melde mich auch nicht auf der streif an, und verlange dann, dass die tore nicht so schnell gesteckt werden, um die strecke dann für mich sicherer zu machen.
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Alt 27.06.2010, 21:25   #9
PeterMuc
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Schwimmbad-Aufseher brauchen einen DLRG Schein in Silber, vll. sollte man beim Triathlonveranstaltuungen statt des Startpasses eher den Deutschen Schwimmpass in Silber kontrollieren
Du hast vollkommen Recht...und trotzdem muss man die Starter vor sich selber schützen. Sich nur auf eine geleistete Unterschrift zurückzuziehen macht es da nicht besser (und irgendein findiger Anwalt kommt trotzdem daher und verklagt erst mal, und wenn auch nur rein vorsorglich, den Veranstalter)

BTW: Dieser Satz aus offizieller Hand hat mich sehr beeindruckt:
Zitat:
Die Situation, die wir jetzt haben, dass fast alle Radstrecken gesperrt sind und oft kurze 5- oder 10 km-Pendelstrecken oder Rundkurse sind, sind zu einem Großteil Athleten zuzuschreiben, die in der Vergangenheit keine Rücksicht auf den Verkehr genommen haben und auch bei Triathlon-Veranstaltungen Unfälle verursacht haben.
Da ist soviel wahres dran ! Aber natürlich auch auf das nicht-konsequente Durchgreifen der KR in den letzten Jahren zurückzuführen. Hätte man schon vor einigen Jahren so durchgegriffen wie in Erding, hätten wir evtl heute eine andere Situation
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Alt 27.06.2010, 21:32   #10
Frank
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AW: Kampfrichter-Rundbrief in Bayern

Zitat:
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die konsequenz wäre den neo grundsätzlich zu erlauben. auch auf hawaii und 30 grad wassertemperatur.
Ja, und?

Beim letzten Triathlon im Kraichgau sind die Leute bei 50 Grad einen Halbmarathon gelaufen.

Weshalb sind 30 Grad im Wasser ein Problem und beim Laufen ist die Hitze völlig unbedenklich?

Frank
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